" Es tut mir leid - Ich mache es wieder gut "

 
Buße / Versöhnung - Bedeutung
Herkunft der Begrifflichkeit
 
Die Wörter, die in verschiedenen Sprachen für diesen Begriff gebraucht werden, haben in der jeweiligen Alltagssprache sehr unterschiedliche Bedeutungen, was leicht zu Missverständnissen führen kann.
 
  • Das griechische Wort, das im Neuen Testament mit Buße übersetzt wird, ist μετάνοια metanoia, von νοεῖν noein, „denken“ und μετά meta, „um“ oder „nach“, wörtlich also etwa „Umdenken, Sinnesänderung, Umkehr des Denkens“.
 
  • Der hebräische Begriff שוב schub, der in der Septuaginta mit metanoia übersetzt wird, umfasst eine Umkehr zu Gott nicht nur im Denken, sondern in der ganzen Existenz, was die Veränderung des Verhaltens, vor allem aber auch Gehorsam gegenüber Gott, neues Vertrauen zu ihm ebenso einschließt wie die Abkehr von allen bösen und widergöttlichen menschlichen Neigungen und Schwächen.
 
 
Versöhnung - Bedeutung
Abkehr von der Sünde und die Zuwendung zu Gott
 
Das Sakrament der Buße

Die Buße ist ein ständiger Vorgang im Leben des Christen. Das Bußsakrament - die Beichte - schenkt dem getauften Christen, der seine Schuld bereut und sie vor dem Priester bekennt, die Vergebung seiner Sünden.
 
 
Bußsakrament

Jesus spricht während der Zeit seines öffentlichen Wirkens immer wieder Menschen die Vergebung ihrer Sünden zu (Lk 15, 20; Lk 19,1-10). Damit bricht er mit der jüdischen Vorstellung, dass nur Gott Sünden vergeben könne (Lk 15,21 f.). Nach seiner Auferstehung bevollmächtigt er die Jünger damit, ebenfalls Schuld zu vergeben: "Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert" (Joh 20, 23). Auch im Vaterunser klingt die Notwendigkeit menschlicher Vergebung an.
 
In der Frühzeit der Kirche wurden Gemeindemitglieder, die sich eines größeren Vergehens schuldig gemacht hatten, aus der Gemeinschaft ausgeschlossen. Wenn sie Umkehrbereitschaft zeigten, konnten sie wieder aufgenommen werden. Einen solch öffentlichen Umgang mit Schuld und Buße behielt die Kirche in den ersten Jahrhunderten bei. Umkehrwillige wurden nach entsprechender Buße in der Osternacht wieder zur Kommunion zugelassen. Vom 6. Jahrhundert an setzte sich durch den Einfluss iroschottischer Mönche in der Westkirche ein anderes Bußverfahren durch, das schließlich zur Praxis der Privatbeichte führt. Auf dem IV. Laterankonzil (1215) wird sie einmal jährlich zur Pflicht gemacht.
 
 
 
 
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