Pfarrgemeinderat Plittersdorf

 
Geschichte des Pfarrgemeinderates der kath. Kirche
Der Pfarrgemeinderat (abgekürzt PGR) ist ein Gremium in einer katholischen Pfarrgemeinde / Kirchengemeinde, das sich aus gewählten, berufenen und amtlichen Mitgliedern zusammensetzt. Zu den amtlichen Mitgliedern gehören der zuständige Pfarrer, die anderen Pfarrgeistlichen und die pastoralen Mitarbeiter.
Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend oder beschließend mitzuwirken. In dieser Form ist er nur im deutschen Sprachraum eingeführt.
Seine Funktion ist zu unterscheiden von dem in can. 536 CIC beschriebenen Pastoralrat, der unter Vorsitz des zuständigen Pfarrers nur die Aufgabe hat, bei der Förderung der Seelsorgstätigkeit mitzuhelfen. Der Pfarrgemeinderat wurde eingerichtet, um die Mitverantwortung aller Christgläubigen (Laienapostolat) deutlicher spürbar und sichtbar zu machen.
 
Er ist zu unterscheiden von der Kirchenverwaltung, da er sich nicht um die Vermögens- und Personalfragen kümmert. Die Einrichtung von Pfarrgemeinderäten geht auf einen Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962–1965) zurück.
 
Das Dekret Apostolicam actuositatem über das Apostolat der Laien regt die Einrichtung „beratender Gremien“ in den Pfarrgemeinden an (vgl. AA 26). Nach dem II. Vatikanischen Konzil war die Frage, wie die Beschlüsse von dort im deutschsprachigen Raum umgesetzt werden. Von 1972 bis 1975 tagte in Würzburg die Synode der Deutschen Bistümer, dort wurden die Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils auf die Situation in Deutschland übertragen. Durch die Ratifizierung der Diözesanbischöfe wurden die gemeinsamen Beschlüsse der Synode in allen Ortskirchen umgesetzt. Laien und Kleriker wollten in der Synode gemeinsam die Ideen des Konzils realisieren und auf die veränderte gesellschaftliche Situation reagieren.
 
Zu den wesentlichen Elementen zählte eine stärkere Beteiligung der Gläubigen, nicht nur in der Liturgie, sondern auch in den Entscheidungsprozessen der katholischen Kirche. Ein wesentliches Element dafür sollte der neu konzipierte Pfarrgemeinderat sein, dessen Mitglieder fortan meist zu zwei Dritteln von allen Wahlberechtigten gewählt wurden.
 
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Mitglieder des Pfarrgemeinderates Plittersdorf
Sarah Groß
Heiko Kratzer
Andreas Meisch
 
Ämter des Pfarrgemeinderates der SE
1. Vorsitzender: Christoph Bosler
Stellvertretende Vorsitzende: Sarah Groß
Schriftführerin: Sarah Groß
Vertreter*in im Dekanatsrat: Judith Giese und Joachim Merkel